"Wie werde ich Anteilseigner?"


Als Anteilseigner unseres Bürgerwindkraftprojektes sind Sie „Mitunternehmer“ und haben damit Anteil an den entstehenden Regionalkraftwerken der Zukunft.

 

Die bei Bürgerwindkraftanlagen am häufigsten gewählte Unternehmensform ist die „GmbH & Co.KG“. Sie ist eine besondere Art der Kommanditgesellschaft, eine sog. „Publikums-KG“. Die Vorteile dieser Form liegen in der für alle Beteiligten begrenzten Haftung und in der klaren Definition der Zuständigkeiten. Sie besteht aus dem Komplementär und den Kommanditisten.

 

Der Komplementär übernimmt die Geschäftsführung dieser „GmbH &Co.KG“. Dies ist in diesem Fall die „Bürgerwind Region Freudenberg GmbH“. Sie übernimmt damit als "juristische Person" in Form der GmbH die Vollhaftung in Höhe ihres Stammkapitals.

 

hierarchie

 

Die Anteilseigner, also auch Sie als „Kommanditist“, erbringen zusammen die nötige Eigenkapitaleinlage. Diese beträgt bei unseren Anlagen 50% der Gesamtinvestition, der Rest wurde bankfinanziert. Die Kommanditisten sind am Erfolg und Risiko des Unternehmens in Höhe Ihres eingebrachten Anteils beteiligt. Die "Haftung" beschränkt sich ebenso auf diese Höhe, es besteht keine sog. "Nachschusspflicht".

 

Einmal jährlich findet eine Gesellschafterversammlung statt, in der alle Kommanditisten über die Verwendung des Geschäftsergebnisses entscheiden.

 

 

Die Bürgerwindkraftanlagen produzieren mindestens über die Dauer von 20 Jahren umweltfreundlichen, CO2-freien Strom - Jahr für Jahr. Dieser muss nach dem EEG vom örtlichen Netzbetreiber abgenommen und mit ca. 9,5 Ct./kwh vergütet werden. Durch diese Einnahmen wird der aufgenommene Kredit getilgt und es erfolgt eine Rückvergütung des Kapitals zuzüglich einer Verzinsung, steigend über die Laufzeit von 20 Jahren.

 

Wir streben darüberhinaus die langfristige Regionalvermarktung des erzeugten Stromes an - auch hier gilt: Nachhaltigkeit statt Gewinnmaximierung.

Die Schritte zum Anteilseigner:


  • Innerhalb der 3-wöchigen Zeichnungsfrist vom 26.04.-16.05.2010 konnten Anteile verbindlich "gezeichnet" und ein Aufnahmeantrag gestellt werden. Grundlage hierfür war ein Verkaufsprospekt, dessen Veröffentlichung von der BaFin gestattet wurde.
  • Die Zeichnungsfrist ist beendet und das Rundenverfahren durchgeführt. Alle Zeichner erhielten eine entsprechende Benachrichtigung. Es können keine weiteren Anteile mehr an den beiden Windkraftanlagen gezeichnet werden!

Die Vergabe nach dem sog. „Rundenverfahren“ stellt eine gerechte Verteilung und größtmögliche Streuung der Anteile sicher.

 

Einen Überblick können Sie sich auch mit unserer Informationspräsentation verschaffen, die sie hier downloaden können (Stand: Infoveranstaltung vom 12.04.2011):

 

 

 

Weitere Infos finden Sie unter

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